- Aufenthaltsgenehmigung
- Krankenversicherung
- Buchhaltung & Revision
Aufenthaltsgenehmigung (Residence Visa)
Ein Residence Visa erlaubt Ihnen, sich in den VAE dauerhaft aufzuhalten und auch dort zu arbeiten. Den Antrag muss ein Sponsor stellen, dies ist entweder ein Unternehmen oder eine Einzelperson (im Fall von Familienvisaanträgen). Voraussetzung für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung ist, dass Sie auch eine Emirates Identity Card beantragt haben. Wenn die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde, können Sie ein Konto eröffnen, ein Apartment mieten, einen Führerschein beantragen, ein Auto anmelden und einen Antrag auf ein Familienvisum stellen.
Personen, die von einem Unternehmen des VAE Festlands gesponsert werden, erhalten eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung, wohingegen Gesellschafter und Angestellte von Freihandelszonenunternehmen ein dreijähriges Aufenthaltsrecht erhalten. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Aufenthaltsgenehmigung für die VAE automatisch erlischt, wenn der Inhaber sich länger als 6 Monate außer Landes aufhält.
Aufenthaltsgenehmigung – Gebührenübersicht
Außerhalb der VAE |
Innerhalb der VAE |
Bearbeitungsgebühr – AED 3.335 Gültig für 3 Jahre |
Visumsantrag mit Änderung – AED 4.535 Gültig für 3 Jahre |
Kaution pro Mitarbeiter – AED 3.000 |
Visumsantrag ohne Änderung – AED 3.795 Gültig für 3 Jahre |
Gesundheitstest – AED 700 |
Kaution pro Mitarbeiter – AED 3.000 |
Antrag auf Emirates ID – AED 340 Gültig für 3 Jahre |
Gesundheitstest – AED 700 |
Krankenversicherung
|
Antrag auf Emirates ID – AED 340 Gültig für 3 Jahre |
Krankenversicherung
|
Aufenthaltsgenehmigung – benötigte Dokumente
Außerhalb der VAE |
Innerhalb der VAE |
Kopie des Reisepasses |
Kopie des Reisepasses |
Passfoto |
Passfoto |
Höchstes Bildungszertifikat Beglaubigt durch die Botschaft der VAE im Heimatland |
Höchstes Bildungszertifikat Beglaubigt durch die Botschaft der VAE im Heimatland |
Arbeitsvertrag und Informationsblatt Wird von der GAA zur Verfügung gestellt |
Arbeitsvertrag und Informationsblatt Wird von GABC zur Verfügung gestellt |
VAE Visumseintrag im Pass + Emirates ID Gilt nur für Antragsteller, die bereits Inhaber eines VAE Visums sind |
VAE Visumseintrag im Pass + Emirates ID Gilt nur für Antragsteller, die bereits Inhaber eines VAE Visums sind |
Krankenversicherung *Verpflichtend für alle Einwohner der VAE |
Krankenversicherung *Verpflichtend für alle Einwohner der VAE |
Establishment Card des Arbeitgebers |
Aktuelles VAE Visum Visum bei Einreise oder annulliertes |
Establishment Card des Arbeitgebers |
Krankenkasse
Daman Krankenkasse
Eine Krankenversicherung ist verpflichtend für alle Einwohner der VAE. DMCC ist eine Kooperation mit JLT Insurance eingegangen und bietet nun Gruppenverträge für alle DMCC Unternehmen an. Diese beinhalten auch die Abdeckung bereits bekannter Vorerkrankungen.
Die nationale Krankenversicherung – DAMAN ist in der Region führend als spezialisierter Krankenversicherer, bekannt für die Bereitstellung von umfassenden Krankenversicherungsschutzlösungen für mehr als 3 Millionen Mitglieder in den VAE.
Daman ist eine öffentliche Aktiengesellschaft, die zu 80% im Besitz der Regierung von Abu Dhabi ist, mit den restlichen 20% im Besitz der Münchener Rück. Das Unternehmen wird durch die zuverlässige Unterstützung der Regierung Abu Dhabis gestärkt und sein strategischer Partner, die Münchener Rück, einer der weltweit führenden Rückversicherer, spielt eine wichtige Rolle sowohl als Rückversicherer als auch als wertvolle Quelle für den Wissenstransfer.
Mit Hauptsitz in Abu Dhabi und im Jahr 2006 gegründet, bietet Daman eine Reihe von Krankenversicherungsplänen für Einzelpersonen und Organisationen an und verwaltet ausschließlich das Gesundheitsprogramm der Regierung - Thiqa - für VAE Staatsbürger und den Abu Dhabi Basic Plan - für einkommensschwache Expats. Die Mitglieder haben Zugang zu den größten Netzwerken der Gesundheitsversorgung in den VAE und einem umfassenden internationalen Netzwerk von über 45 Ländern.
Buchhaltung & Revision
Alle Gesellschaften, die bei der DMCC registriert und lizenziert sind und innerhalb der DMCC Free Zone tätig sind, sind verpflichtet, die vom Vertragspartner unterzeichneten und gestempelten Prüfungsberichte und den geprüften Jahresabschluss über das Mitgliedsportal innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres hochzuladen.
Nach den am 12. Januar 2017 erteilten Genehmigten Rechnungsprüferregeln (Approved Auditors Rules -AAR) obliegt es jeder DMCC-Mitgliedsfirma, dafür zu sorgen, dass ihr Abschlussprüfer bei der CECCA als zugelassener Abschlussprüfer eingetragen ist und in der zugelassenen Bestätigungsvermerkliste (AAL) aufgeführt ist. Diese Regeln gelten nicht für Revisoren, die zur Prüfung von DMCC-Mitgliedsunternehmen, die als Zweigniederlassung registriert sind, zur Verfügung gestellt werden, sofern ein solches Unternehmen einen Konzernprüfer hat. Um auf AAR und AAL zuzugreifen, besuchen Sie bitte die DMCC-Website unter
https://www.dmcc.ae/free-zone/support/compliance-and-regulations
Alle unter der DMCC Free Zone registrierten Gesellschaften müssen zum Zeitpunkt der Erneuerung der Erwerbslizenz eine jährliche Prüfung durchführen. Während der Standard-Berichtszeitraum ein Kalenderjahr beträgt, kann eine Gesellschaft für das erste Jahr eine andere Berichtsperiode benennen. Die erste Berichtsperiode beginnt mit dem Datum der Gründung, darf jedoch nicht weniger als sechs Monate und nicht mehr als achtzehn Monate betragen. Der geprüfte Jahresabschluss muss bei der Erneuerung der Gewerbegenehmigung der Gesellschaft bei der DMCC-Behörde erbracht werden. Der Abschlussprüfer muss vom VAE Ministerium für Wirtschaft lizenziert werden. Die DMCC rät alle Unternehmen, vor der Abschlussprüfung sicherzustellen, dass ihr Abschlussprüfer die notwendigen Lizenzen besitzt.